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Das müssen Sie jetzt bei Technik, UX, Rechtstexten und Prozessen beachten Der Widerrufsbutton wird ab Juni 2026 für viele Unternehmen zur Pflicht – aber für die Umsetzung bedarf es mehr als einen zusätzlichen Link im Footer. Verbraucher, die Verträge im Internet abschließen, müssen künftig ihren Widerruf direkt über Website, App oder Plattform erklären können. Von dieser Regelung betroffen sind nicht nur klassische Online-Shops, sondern auch Websites, die digitale Dienstleistungen, Buchungsstrecken, Plattformen, Abo-Modelle und andere digitale Produkte anbieten. Die neue Widerrufsfunktion greift an mehreren Stellen in bestehende digitale Abläufe ein: in die technische Umsetzung, die Nutzerführung, Rechtstexte wie Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung (...) weiterlesen
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