Nahezu jeder Internetnutzer ist früher oder später darauf gestoßen: künstliche Intelligenz (KI). Insbesondere seit dem globalen Boom generativer KI im Jahr 2022 sind generierte Bilder, Videos und Texte im Umlauf – und das in der Regel ohne Kennzeichnung. Teilweise ist der Einfluss von künstlicher Intelligenz mit bloßem Auge sichtbar, teilweise ist sie vollkommen getarnt als „normaler“ Content, sodass auch ein geschultes Auge den Unterschied nicht immer erkennt. Kein Wunder, denn schließlich liefern KI-Systeme heutzutage selbst mit einfachen Eingaben oftmals zufriedenstellende Ergebnisse.
Um für mehr Transparenz zu sorgen, hat die EU eine KI-Verordnung veröffentlicht, deren zentrale Transparenzpflichten ab dem 2. August 2026 verbindlich werden. Damit zieht sie gezielt „Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme“ in die Verantwortung. Doch was heißt das genau? Welche Inhalte müssen Sie konkret kennzeichnen und welche nicht? Und wie muss die Kennzeichnung erfolgen?
Überall KI: Warum die Kennzeichnungspflicht naht
Das Internet ist voller KI-generierter Inhalte – und teilweise erkennen wir sie als solche nicht. Sei es das Bild eines neuen Produkts in bemerkenswerter Umgebung, eine Stimme in einem Video oder ein langer Text zum Thema Gesundheitstipps: Ohne Kennzeichnungspflicht herrscht wenig Transparenz darüber, ob etwas tatsächlich mit KI generiert wurde oder ob hier ausschließlich Menschen am Werk waren.
Dieser Umstand kann schnell ausgenutzt und gezielt zur Täuschung verwendet werden. Besonders deutlich wird das bei sogenannten Deepfakes. Dabei handelt es sich laut Artikel 3, Nr. 60 um KI-generierte oder manipulierte Inhalte, die realen Personen, Orten, Gegenständen, Ereignissen oder Einrichtungen so stark ähneln, dass sie fälschlicherweise als echt angesehen werden können.



