DSGVO und die Cookies – Opt-In ist gem. BGH-Urteil ab sofort verpflichtend!

Zur Einführung der DSGVO vor etwas mehr als 2 Jahren wurde es heftig diskutiert: reicht den Websitebetreibern für die Erhebung von Nutzerdaten künftig ein Cookie-Opt-Out oder muss es gar ein Opt-In sein, also die Einholung der Zustimmung des Nutzers, bevor überhaupt das erste Cookie gesetzt wird? Nachdem im letzten Jahr dazu auf europäischer Ebene bereits pro Opt-In entschieden wurde, stand nun gestern, am 28.5.2020 die Entscheidung des BGH zu diesem Thema an. Und nun haben wir Klarheit – zumindest was die Frage angeht, ob es nun ein Opt-In sein muss oder auch ein Opt-Out reicht.

Antwort: Eine datenschutzkonforme Einwilligung muss vor dem Tracking über ein sog. Opt-In-Verfahren eingeholt werden.

Eine recht ausführliche, erste Kommentierung zu dem sehr aktuellen Urteil findet sich wieder einmal bei datenschutz-generator.de, wo der Datenschutz-Experte Dr. Thomas Schwenke zahlreiche Aspekte und Fragestellungen rund um den nun gültigen Status Quo auf verständliche und sehr ausführliche Weise beleuchtet. U.a. wurde mit dem Urteil auch entschieden, dass die wählbaren Optionen nicht vorausgefüllt werden dürfen, der Nutzer muss dies aktiv selbst tun. Wir empfehlen die Lektüre!

Was bedeutet dieses Urteil nun für Websitebetreiber, die bis zum heutigen Tage auf ein Cookie-Opt-Out gesetzt haben bzw. zum Teil den Nutzer beim Betreten der Website nur informieren, dass ein Cookie gesetzt wird (OK-Button)?

Antwort: Sie müssen handeln, und zwar möglichst schnell!

Denn sonst drohen Abmahnungen oder gar Bußgelder. Und diese können gem. DSGVO sehr happig ausfallen! Bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes sieht die DSGVO als Strafmaß vor. Was benötigen Sie nun, um Ihr Website-Tracking rechtssicher zu machen?

Wir empfehlen folgende Maßnahmen:

  1. Einbindung eines Cookie Consent Tools
    Hierzu ist unbedingt zu berücksichtigen, dass die Art und Weise der Gestaltung mit darüber entscheidet, wie viele Nutzer Ihnen letztlich das gewünschte Opt-in geben werden.
  1. Anpassung der Datenschutzbestimmung
  1. Verlinkung zur Anpassung der Cookie-Richtlinie im Footer der Website anbieten
  1. Die Umsetzung unbedingt auch mit dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens abstimmen!

Der Markt hat auf den sich abzeichnenden Bedarf bereits reagiert. Es stehen unterschiedlich komfortable Lösungen zum Cookie Consent bereit, bspw. von Anbietern wie Cookiebot, Usercentrics oder Borlabs. Der Aufwand für die Umsetzung des datenschutzkonformen Opt-Ins ist darum im Vergleich zu möglichen Bußgeldern vergleichsweise sehr gering.

Unser Rat an alle Kunden und Websitebetreiber ist darum: setzen Sie sich JETZT mit den Anforderungen an das Opt-In auseinander und handeln Sie schnell!

Wenn Sie dazu Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Michael Buschmann
Michael Buschmann
Michael Buschmann ist Mitgründer und geschäftsführender Gesellschafter von takevalue Consulting und seit mehr als 20 Jahren im Internet Business tätig. Seit 2005 widmet er sich intensiv den Themen Search, SEO & Online Marketing. Bei takevalue ist Michael für das Account Management, Sales sowie HR, Finanzen und Marketing zuständig. Für Fragen zu seinem Artikel oder Interviewanfragen können Sie sich direkt an Michael Buschmann wenden: [email protected]
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